Asylbewerberleistungsgesetz

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Im AsylbLG sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die zur Ausreise verpflichtet sind, in Deutschland beanspruchen können.

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Zur Verfügung gestellt von: Hessischer Bildungsserver
Bildungsebene:Sekundarstufe I
Sprache: Deutsch
Lernressourcentyp: Primärmaterial/Quelle
Geeignet für: Lehrer
freie Schlagwörter: