Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Asylberechtigte
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Grundlage der Durchführung der Abiturprüfung für Asylberechtigte ist die ´´Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II´´ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974 in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit der ´´Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II´´ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 in der jeweils geltenden Fassung) mit folgenden, nur für diese Prüfung geltenden Bestimmungen...