Parteien in Deutschland: Die Kleinparteien
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Etwa 110 Parteien haben ihre Parteiunterlagen beim Bundeswahlleiter hinterlegt. Diese und einige weitere wollen "dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken" (§ 2, Abs. 1 PartG). Aber nur wenigen gelingt es, bei Wahlen so erfolgreich zu sein, dass sie im Bundestag, dem Europäischen Parlament oder einem der 16 Landesparlamente mitwirken können. Dieses Kapitel ist den kleinen Parteien gewidmet, die zwar nicht im Deutschen Bundestag, aber im Europäischen Parlament vertreten sind oder bei einer Landtagswahl die Fünfprozenthürde übersprungen haben. Ihre Bedeutung bleibt zwar hinter der der Bundestagsparteien zurück, aber dennoch sind sie fester Bestandteil des deutschen Parteiensystems.