Sachsen-Anhalt: Wie weiter nach Klasse 4?
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Die Schullaufbahnempfehlung erstellt die Klassenlehrkraft in Rücksprache mit den Lehrkräften, die das Kind in Klasse 4 unterrichtet haben. Gemeinsam wird auf der Grundlage der Lernentwicklungsdokumentation eingeschätzt, welche Kompetenzen erworben worden, wie flexibel das erworbene Wissen angewendet werden kann und wie selbstständig das Kind beim Lernen ist. Die Schullaufbahnempfehlung orientiert die Personensorgeberechtigten auf die weitere schulische Entwicklung des Kindes. Sie ist nicht bindend. D.h., die Personensorgeberechtigten entscheiden eigenverantwortlich über den Besuch der weiterführenden Schulform für ihr Kind. Bei dieser Entscheidung wird die Schullaufbahnempfehlung der Schule nicht unwichtig sein. Im zweiten Halbjahr der Klasse 4 wird jährlich abwechselnd eine zentrale Klassenarbeit entweder in Deutsch oder in Mathematik verpflichtend geschrieben. Die zentralen Klassenarbeiten orientieren sich an den bundesweit geltenden Standards des 4. Schuljahrgangs. Die Auswertung der zentralen Klassenarbeit sichert, dass bundesweit vergleichbare Bildungsangebote vorgehalten werden und ein Weiterlernen in einem anderen Bundesland möglich ist. Zugleich zeigen die Ergebnisse der zentralen Klassenarbeit den erreichten Lernstand nach4Schuljahrgängen im Land, lassen regionale Unterschiede erkennen und geben Hinweise für Bildungsschwerpunkte zur Sicherung des Bildungsauftrages der Grundschule im allgemeinen und am konkreten Standort.