Die gesetzliche Unfallversicherung
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Mit der Gründung einer Versicherung gegen Arbeitsunfälle und in einem zweiten Schritt auch gegen Berufskrankheiten betrat Deutschland im Jahr 1885 Neuland. Als Reaktion auf die drängenden Probleme der Industrialisierung initiiert, bot sie mehr Sicherheit für Angestellte wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Was vor mehr als 130 Jahren als bismarcksche Sozialgesetze begann, hat in seinen wesentlichen Grundzügen auch heute noch Bestand und wurde zu einem stabilen Grundpfeiler der geltenden sozialen Sicherungssysteme.