Inklusion im schulischen Bereich in Rheinland-Pfalz
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Lange vor Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat Rheinland-Pfalz die Umsetzung des inklusiven Unterrichts im Rahmen von Modellversuchen erprobt. Am 1. August 2001 starteten die ersten Schwerpunktschulen. Schwerpunktschulen sind Grundschulen und weiterführende Schulen, die dauerhaft inklusiven Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf anbieten. Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben ein Wahlrecht zwischen den Lernorten Schwerpunktschule und Förderschule. Nach der Entscheidung der Eltern legt die Schulbehörde die konkrete Schule fest. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wie z.B. Körperbehinderungen, Sehschädigungen, Hörschädigungen oder Autismus-Spektrum-Störungen, die am zielgleichen Unterricht teilnehmen können, besuchen grundsätzlich die wohnortnahe Schule.