Europäische Menschenrechtskonvention
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Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde 1950 erstmals in Europa ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechteschutz geschaffen, der von jedermann einklagbar ist. Die Bereitschaft zur Unterzeichnung und Ratifikation der E. hat sich seitdem zu einer Beitrittsbedingung für alle Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören wollen. (2022)