Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.