Zwei-plus-Vier-Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland
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Der am 12.09.1990 in Moskau abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges (USA, UdSSR, F, GB) stellte die endgültige innere und äußere Souveränität des vereinten Deutschlands her. Der "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland", wurde daher auch kurz als "Regelungsvertrag" bezeichnet. Er trat nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde am 15. März 1991 mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft (BGBl. 1990 II S. 1317).