Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern an Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2021)
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Das Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Heilerziehungspflegerinnen und Heiler ziehungspflegern an Fachschulen für Heilerziehungspflege ist durch den Ausschuss für Berufliche Bildung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder be schlossen worden. Es definiert das Anforderungsniveau des Berufes und enthält die Formulierung der beruflichen Handlungskompetenzen, über die eine qualifizierte Fachkraft verfügen muss, um den Beruf dem Anforderungsniveau entsprechend kompetent ausüben zu können.