Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler (Brandenburg)
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Allen Schülerinnen und Schülern an Schulen im Land Brandenburg soll es ermöglicht werden, an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten teilzunehmen. Deshalb gibt es an jeder Schule einen Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler. Zielgruppe für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, der Jahrgangsstufen 11 und 12 der freien Waldorfschulen sowie aller Lernstufen der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung", deren Eltern sich in einer finanziellen Notlage befinden.