Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Türkisch. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 06.06.2013.
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Die politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung Europas im Kontext internationaler Kooperation und globalen Wettbewerbs stellt erweiterte Anforderungen an den Sprachenunterricht. Dies gilt insbesondere auch für den Türkischunterricht der gymnasialen Oberstufe. ... Zur Sicherung vergleichbarer Qualitätsstandards enthalten die vorliegenden Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung für das Fach Türkisch a) eine Beschreibung der Prüfungsgegenstände, d.h. der nachzuweisenden Kompetenzen sowie der fachlichen Inhalte, an denen diese Kompetenzen nachgewiesen werden sollen, b) eine Beschreibung der zulässigen Aufgabenarten, c) Kriterien, mit deren Hilfe überprüft werden kann, ob eine Prüfungsaufgabe das anzustrebende Anspruchsniveau erreicht, d) Hinweise zur Bewertung und e) Aufgabenbeispiele für die Gestaltung der schriftlichen und mündlichen Prüfung einschließlich entsprechender Erwartungshorizonte. (DIPF/Orig.)