Landesschüler*innenrat Brandenburg
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Beim Landesschüler*innenrat Brandenburg treffen sich alle 36 gewählten Delegierte der Landkreise sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, um über diverse schul- sowie bildungspolitische Dinge zu diskutieren, zu debattieren und um anschließend Anträge auszuarbeiten und zu beschließen. Zu den Aufgaben zählen Antrags- oder Beschlussfassungen, Wahlen der Mitglieder des Vorstandes sowie der anderen Vertreter und Vertreterinnen. Die Rechte des Landesschülerrats Brandenburg werden durch das Brandenburgische Schulgesetz geregelt, desweiteren regeln sie ihre Arbeitsweise durch eine eigens aufgesetzte Geschäftsordnung.