Ersatzschulen und Ergänzungsschulen in Nordrhein-Westfalen

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Bei den Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) unterscheidet das Schulgesetz in NRW zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert auf seinem Bildungsportal über gesetzliche Rahmenbedingungen dieser Schulformen und bietet Hinweise zu Schulverzeichnissen.

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Zur Verfügung gestellt von: Deutscher Bildungsserver
Autor: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Frei zugänglich: ohne Anmeldung frei zugänglich
Lizenz: Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Geeignet für: Lehrer; Schüler
Kostenpflichtig: nein
Sprache: Deutsch