Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011)
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Die vorliegenden pädagogischen Empfehlungen orientieren sich vor allem an den Vorgaben der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die Empfehlungen gehen vom Grundsatz der Inklusion aus, verstanden als ein umfassendes Konzept des menschlichen Zusammenlebens. Inklusion in diesem Sinne bedeutet für den Bereich der Schule einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung für alle und das Erkennen sowie Überwinden von Barrieren. Dadurch können sich alle Kinder und Jugendliche aktiv in das gemeinsame Leben und Lernen einbringen. Die folgenden Ausführungen befassen sich mit inklusiven Bildungsangeboten in der Schule; Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten am Lernort Schule; Personal im inklusiven Unterricht; Partnern in schulischen Bildungsangeboten. Die verabschiedeten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zu den einzelnen Schwerpunkten sonderpädagogischer Förderung gelten vorerst ergänzend weiter, soweit die hierin getroffenen Aussagen den vorliegenden Empfehlungen nicht widersprechen.