Schule und Ausbildung - Inklusion in Sachsen
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Im sächsischen Bildungssystem wird unter Inklusion zunächst ein Entwicklungsprozess verstanden. Das Ziel dieses Prozesses ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung am gemeinsamen Unterricht in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zu ermöglichen. Dabei kommt der Vielfalt der Förderorte insbesondere mit Blick auf das Wahlrecht der Eltern eine hohe Bedeutung zu. So können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung an einer Förderschule oder inklusiv an einer Grundschule oder weiterführenden Schule unterrichtet werden. Die Entscheidung darüber liegt bei den Eltern, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich für die Wahl des am besten geeigneten Förderortes ist immer das Kindeswohl denn dann kann Inklusion wachsen und erfolgreich sein. Inklusion bedeutet Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Und dies wird erreicht, wenn alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. Behinderung durch intensive Förderung zu einem ihrem Leistungspotenzial entsprechenden Bildungsabschluss geführt und gezielt auf das Berufs- und Arbeitsleben vorbereitet werden.