Seiteneinstieg in den Schuldienst Mecklenburg Vorpommern (MV)
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Voraussetzung für den sogenannten Seiteneinstieg in Mecklenburg-Vorpommern ist die fachliche Qualifikation.Auch wer mit seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann unter engen Voraussetzungen als Lehrkraft arbeiten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zunächst befristet für die Dauer eines Jahres ein. In diesem Jahr nehmen sie neben dem Beruf an der so genannten Grundlegenden pädagogischen Qualifizierung teil, die sie vorbereiten soll für die Lehrtätigkeit. Wer diese einjährige berufsbegleitende Qualifizierung des IQ M-V erfolgreich abschließt, kann als Lehrkraft im Schuldienst des Landes entfristet werden. Die unbefristete Beschäftigung stellt die entscheidende Voraussetzung für die Teilnahme an der Modularisierte Qualifizierungsreihe dar. Voraussetzung für eine spätere Anerkennung einer Lehrbefähigung ist neben der Erfüllung der Bewährungszeiten laut Lehrerbildungsgesetz die berufsbegleitende Teilnahme an der modularisierten Qualifizierungsreihe, die nach drei Jahren mit einer Prüfung endet. Wenn beides erfüllt ist und die weiteren notwendigen Bedingungen ebenfalls zutreffen, besteht die Möglichkeit, verbeamtet zu werden. Den Startschuss für alle zum Schuljahresbeginn eingestellten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bilden zunächst mehrwöchige Qualifizierungsveranstaltungen, die grundlegende pädagogische Fertigkeiten und Kenntnisse über Schulrecht und Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern vermitteln.