Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
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Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. Paragraph 35 regelt den "Gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf". Anmerkungen zur inklusiven Beschulung enthält auch Paragraph 128 "Grundlagen und Höhe der Zuschussberechnung".