Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AO-SF), NRWkostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier

Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AO-SF), NRW

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Die Verordnung enthält Regelungen für Kinder, die wegen einer Behinderung in der Grundschule oder einer weiterführenden allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können. Darüber hinaus wird das Verfahren zur Entscheidung über Förderbedarf und Förderort geregelt.

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Zur Verfügung gestellt von: Deutscher Bildungsserver
Autor: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Frei zugänglich: ohne Anmeldung frei zugänglich
Lernressourcentyp: Primärmaterial/Quelle
Sprache: Deutsch
Bildungsebene:Spezieller Förderbedarf
Kostenpflichtig: nein
Lizenz: Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Geeignet für: Lehrer; Schüler
freie Schlagwörter: