Schweigen ist nicht neutral - Menschenrechtliche Anforderungen an Neutralität und Kontroversität in der Schule
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Wahlen oder kontroverse Bundestagsdebatten sind ein willkommener Anlass, politische Prozesse auch in der Schule zu erörtern. Aktuell sind jedoch viele Lehrer und Lehrerinnen verunsichert, was die Behandlung von Parteien und politischen Standpunkten betrifft: Wie sehr können sie sich positionieren, ohne das Neutralitätsgebot zu verletzen? Welche Bedeutung haben Begriffe wie Kontroversität aus dem Beutelsbacher Konsens? Sollen Lehrer und Lehrerinnen diskriminierende Äußerungen, die im Unterricht fallen, tolerieren oder einschreiten? Die Menschenrechte, die auch im Schulkontext einen rechtsverbindlichen Rahmen bieten, können hier für Klarheit sorgen.