Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I (Beschluss der KMK vom 03.12.1993 i.d.F. vom 26.03.2020)
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Die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz steckt den Rahmen für die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I des Schulwesens in den Ländern ab. Sie legt ihre gemeinsamen und besonderen Merkmale sowie einen gemeinsamen Stundenrahmen fest und regelt die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse und Berechtigungen. Die Vereinbarung dient der Sicherung einer gemeinsamen und vergleichbaren Grundstruktur des Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des ´Hamburger Abkommens´ und trägt der Weiterentwicklung des Schulwesens in Deutschland Rechnung.