Standards der Menschenrechtsbildung in Schulen
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Zum ersten Mal werden Standards der Menschenrechtsbildung vorgelegt, orientiert an den von der GPJE formulierten Kompetenzanforderungen der Nationalen Bildungsstandards für den Fachunterricht in der Politischen Bildung an Schulen. Sie beschreiben, welche Leistungen von den Schülerinnen und Schülern am Ende der vierten, neunten/zehnten, zwölften/dreizehnten Schulklasse sowie am Ende der Berufsschulklasse an Wissen über, Fähigkeiten für und Werte durch die Menschenrechte zu erwarten sind.