Externe Evaluation an bayerischen Schulen
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Evaluation ist die Analyse und Bewertung der schulischen Bildungsarbeit nach festgelegten Kriterien. Ihre Ergebnisse dienen der zielorientierten Steuerung der schulischen Qualitätsentwicklung. Nach einer Pilotphase beginnend mit dem Schuljahr 2003/04 wurde die externe Evaluation von Schulen in Bayern zum Schuljahr 2005/06 als wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung und -entwicklung flächendeckend eingeführt. Durch die Aufnahme in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen am 1. August 2008 ist sie für staatliche Schulen verbindlich vorgeschrieben (vgl. BayEUG Art. 113c). Schulen in kommunaler und privater Trägerschaft wird sie empfohlen.