Voruntersuchung der ersten Fortbildungsebene des IT-Fortbildungssystems im Rahmen der Vorbereitung zur Novellierung der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnikkostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier

Voruntersuchung der ersten Fortbildungsebene des IT-Fortbildungssystems im Rahmen der Vorbereitung zur Novellierung der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik

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Eine Voruntersuchung zur geplanten Neuordnung der höherqualifizierenden Berufsbildung im IT-Bereich (IT-Weiterbildungssystem) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat sowohl aus fachlicher als auch aus berufsbildungspolitischer Perspektive einen Bedarf für die erste Fortbildungsstufe in einem modernisierten IT-Weiterbildungssystem festgestellt. Dies geht aus dem im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erstellten Abschlussbericht des BIBB vom August 2021 hervor. Bei einer Neuordnung werden auch im 2002 eingeführten IT-Weiterbildungssystem die neuen Abschlussbezeichnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung eingeführt. Zukünftig gibt es dann parallel die Bezeichnungen Berufsspezialist/Berufsspezialistin auf der ersten Fortbildungsstufe sowie Bachelor Professional und Master Professional auf den Stufen zwei und drei. Die Empfehlungen des BIBB zur Neuordnung des IT-Weiterbildungssystems fließen nun in die weiteren Beratungen zwischen dem Bund und den Sozialpartnern ein.

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Zur Verfügung gestellt von: Deutscher Bildungsserver
Autor: Bundesinstitut für Berufsbildung: florian.winkler@bibb.de
Lernressourcentyp: Primärmaterial/Quelle
Sprache: Deutsch
Geeignet für: Lehrer; Schüler
Lizenz: Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Kompletter Titel: 2.2.349 - Voruntersuchung der ersten Fortbildungsebene des IT-Fortbildungssystems im Rahmen der Vorbereitung zur Novellierung der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (Voruntersuchung IT-Fortbildungsverordnung, Teil 2)