Verwaltungsvorschrift (VV) zum Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (2020) (Rheinland-Pfalz)
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Diese Verwaltungsvorschrift gilt für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, deren Muttersprache oder Herkunftssprache nicht Deutsch ist. Das Ziel dieser besonderen Bestimmungen ist es, einerseits eine möglichst gute Integration in das Schulwesen und das Erreichen schulischer Abschlüsse zu fördern (§ 1 Abs. 2 Satz 3 SchulG) und andererseits einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung von Schülerinnen und Schülern unter bikulturellen Bedingungen zu leisten. Zugleich sollen alle Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten stärken, mit Menschen verschiedener Sprachen und Kulturen zu leben und zu lernen.