Zur Neutralitätsdebatte in der Jugend- und Bildungsarbeit (AGJF Sachsen)

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"Seit einigen Jahren gibt es in unterschiedlichen Feldern der Jugend- und Bildungsarbeit eine verstärkte Auseinandersetzung darüber, wie eine politische Bildung/Demokratiebildung zu verstehen sei und inwiefern sich Institutionen der politischen Bildung, so auch Träger der Jugendhilfe, politisch-demokratisch gegen Diskriminierung und Anfeindungen positionieren können." Häufig fällt dabei der Begriff "Neutralitätsgebot". Dabei geht es eher um das Führen einer Neutralitätsdebatte. Dazu hat der AGJF Sachsen e.V. eine Übersichtseite mit Informationen und Materialien verschiedener Träger und Akteure zusammengestellt. Hinsichtlich der Neutralitätsdebatte wird auf die allgemein gültige Verständigung auf die drei handlungsleitenden Prinzipien bzw. Qualitäten einer demokratischen politischen Bildung verwiesen (Beutelsbacher Konsens): Überwältigungsverbot - "Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der 'Gewinnung eines selbständigen Urteils' zu hindern"; Kontroversitätsgebot - "wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten"; Gebot der Adressat*innenorientierung - "Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen". [Zitate von https://www.bpb.de/die-bpb/ueber-uns/auftrag/51310/beutelsbacher-konsens/ ]

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Zur Verfügung gestellt von: Deutscher Bildungsserver
Autor: Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen e. V.
Frei zugänglich: ohne Anmeldung frei zugänglich
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