Drittes Geschlecht im Geburtenregister (2017)kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier

Drittes Geschlecht im Geburtenregister (2017)

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Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 entschieden, dass es neben ʺmännlichʺ und ʺweiblichʺ eine dritte Option geben muss. Zur nachträglichen Änderung des Eintrags berechtigt sind laut Gesetz ʺPersonen mit Varianten der Geschlechtsentwicklungʺ.

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Zur Verfügung gestellt von: Hessischer Bildungsserver
Sprache: Deutsch
Lernressourcentyp: Primärmaterial/Quelle
Geeignet für: Schüler; Lehrer
Schlagwörter:
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