Warum steht der Begriff ʺRasseʺ im Grundgesetz?

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Die Wissenschaft ist sich einig, dass es keine menschlichen Rassen gibt. Trotzdem steht in Artikel 3 des Grundgesetzes, dass niemand ʺwegen […] seiner Rasse […] benachteiligt oder bevorzugt werdenʺ darf (2020).

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Zur Verfügung gestellt von: Hessischer Bildungsserver
Bildungsebene:Sekundarstufe I
Sprache: Deutsch
Lernressourcentyp: Arbeitsmaterial
Geeignet für: Lehrer
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