Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
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Die Bundesagentur für Arbeit stellt einen Auszug aus dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet(Aufenthaltsgesetz AufenthG) bereit. Das Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 wurde zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern vom 15. August 2019.