Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien
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Die Kultusminister und -senatoren der Länder stimmen in der Auffassung überein, dass unter den eigenständigen alternativen Wegen zur Hochschulreife den Abendgymnasien weiterhin eine besondere Bedeutung zukommt. Durch die ´´Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II´´ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 in der jeweils vorliegenden Fassung) und durch die Beschlüsse über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) sind für den Erwerb der Hochschulreife nach Inhalt und Anforderungen neue Grundsätze und Zielvorstellungen entwickelt worden. Diese Grundsätze und Zielvorstellungen, die in Ziffer 2 der ´´Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II´´ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 in der jeweils vorliegenden Fassung) genannt sind, gelten sinngemäß auch für die Abendgymnasien. Um die Abendgymnasien entsprechend ihrer Aufgabe, zur Hochschulreife zu führen, an dieser Entwicklung zu beteiligen und mit den übrigen studienqualifizierenden Bildungswegen vergleichbar zu halten, schließen die Kultusminister und -senatoren der Länder die folgende Vereinbarung...