Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Spanisch. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 06.06.2013.
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Die politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung Europas im Kontext internationaler Kooperation und globalen Wettbewerbs stellt erweiterte Anforderungen an den Fremdsprachenunterricht. Dies gilt auch für den Spanischunterricht der gymnasialen Oberstufe. ... Zur Sicherung vergleichbarer Qualitätsstandards enthalten die vorliegenden Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung für das Fach Spanisch a) eine Beschreibung der Prüfungsgegenstände, d.h. der nachzuweisenden Kompetenzen sowie der fachlichen Inhalte, an denen diese Kompetenzen nachgewiesen werden sollen, b) eine Beschreibung der zulässigen Aufgabenarten, c) Kriterien, mit deren Hilfe überprüft werden kann, ob eine Prüfungsaufgabe das anzustrebende Anspruchsniveau erreicht, d) Hinweise zur Bewertung und e) Aufgabenbeispiele für die Gestaltung der schriftlichen und mündlichen Prüfung einschließlich entsprechender Erwartungshorizonte. (DIPF/Orig.)