Rechtliches zur Inklusion in Nordrhein-Westfalenkostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier

Rechtliches zur Inklusion in Nordrhein-Westfalen

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Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum gesetzlichen Regelfall. Der Anspruch der VN-BRK, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen in einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen zu realisieren, wird mit diesem “Ersten Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention“ schrittweise realisiert. Neben dem Volltext des Gesetzes wird auf thematisch zugeörige Verordnungen verwiesen. Weitere Informationen gibt es zum Feststellungsverfahren, zur Einrichtung von Kompetenzzentren, zur Bestimmung von Schwerpunktschulen und zum Finanzierungskonzept.

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Zur Verfügung gestellt von: Deutscher Bildungsserver
Autor: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Frei zugänglich: ohne Anmeldung frei zugänglich
Lernressourcentyp: Primärmaterial/Quelle
Sprache: Deutsch
Kostenpflichtig: nein
Lizenz: Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Geeignet für: Lehrer; Schüler