Rechtliches zur Inklusion in Nordrhein-Westfalen
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Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum gesetzlichen Regelfall. Der Anspruch der VN-BRK, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen in einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen zu realisieren, wird mit diesem Ersten Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention schrittweise realisiert. Neben dem Volltext des Gesetzes wird auf thematisch zugeörige Verordnungen verwiesen. Weitere Informationen gibt es zum Feststellungsverfahren, zur Einrichtung von Kompetenzzentren, zur Bestimmung von Schwerpunktschulen und zum Finanzierungskonzept.