Das EU-Vogelschutzgebiet "Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge"
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Die Vogelschutzrichtlinie der EU trat 1979 in Kraft und regelt den Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume in der Europäischen Union und den Einrichtungen Europäischer Vogelschutzgebiete. Dieser Beitrag gibt am Beispiel des Vogelschutzgebietes Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge" einen Einblick in die Arbeit der drei zuständigen Biologischen Stationen. Zusätzlich gibt es Hinweise auf weiterführende Literatur.