Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
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1984 endete das öffentlich-rechtliche Rundfunkmonopol. Seitdem geraten die Öffentlich-Rechtlichen immer wieder unterRechtfertigungsdruck, denn anders als die privat-kommerziellen Sender finanzieren sie sich durch Rundfunkgebühren. Dafür sollen sie eine vom Staat unabhängige ”Grundversorgung” mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung gewährleisten. Tun sie das?