Sprachstandsfeststellung - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen

Sprachstandsfeststellung - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen

Sprachstandsfestellung - Deutsch als Zweitsprache
Informationen zu Verfahren der Sprachstandsfeststellung für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache finden Sie hier.
Sprachstandsfestellung - Deutsch als Zweitsprache
Informationen zu Verfahren der Sprachstandsfeststellung für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache finden Sie hier.
Kenntnisse in Deutsch als Zweitsprache erfassen - Screeningmodell für Schulanfänger
Kenntnisse in Deutsch als Zweitsprache erfassen ist ein Screening-Modell, das bei der Schuleinschreibung oder -anmeldung als Instrument der Sprachstandsdiagnose dient. Das vierstufige Konzept wurde am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung München (ISB), im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entwickelt.
Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule
Die Berliner Grundschulverordnung regelt u.a. die Sprachstandsfeststellung vor dem Schuleintritt, Unterrichtsgestaltung und -organisation (u.a. Fremdsprache, Angebote in einer nichtdeutschen Muttersprache), Fördermaßnahmen (u.a.sonderpädagogische Fördermaßnahmen, Förderung von Schüler/-innen nichtdeutscher Herkunftssprache, Hochbegabung), Lernerfolgsbeurteilung, ...
"Den Übergang produktiv gestalten": Das Projekt TransKiGs - Ziele, Erfahrungen und Ergebnisse
Am 16. November 2009 findet nach fünf Jahren Laufzeit die Abschlusstagung des Verbundprojekts „TransKiGs - Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität in Kindertageseinrichtungen und Grundschule - Gestaltung des Übergangs“ in Berlin statt. Im Rahmen dieses Verbundprojekts sind fünf Bundesländer in den vergangenen Jahren der Frage nachgegangen, wie man den Übergang ...
Vor der Einschulung in Brandenburg
In Brandenburg werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls von der Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in ...