Sonderpädagogischer Förderbedarf - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen

Praxisbegleitung - inklusive Bildungsangebote
Praxisbegleitung - inklusive Bildungsangebote
Handreichungen und weitere Materialien für Lehrkräfte
Handreichungen und weitere Materialien für Lehrkräfte
Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen
Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.
Organisation des gemeinsamen Unterrichts in Niedersachsen
Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Behinderung werden gemeinsam beschult.
Handreichungsreihe „Frühkindliche und schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung"
Grundlagen und Handlungsempfehlungen
Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Sonderpädagogische Förderverordnung - SoFöVO - Mecklenburg-Vorpommern
Diese Verordnung regelt die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der allgemein bildenden und beruflichen Schule gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Schulgesetzes.
Vorbereitungsdienst/Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern
Die Seite bietet einen kurzen Überblick über den Ablauf des Vorbereitungsdiensts in Mecklenburg-Vorpommern. Weiterführende Informationen wie eine Handreichung, Gesetzesgrundlagen und eine Übersicht über einzureichende Bewerbungsdokumente sind verlinkt. Die Informationen richten sich an Lehramtsantwärter an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, Regionalen Schulen, ...
Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen. Vom 18. November 2011
Aufnahmeregelungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur inklusiven Beschulung an allgemeinbildenden Schulen.
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.