Das Grundsatzurteil zur Geltung von Grundrechten beschäftigt sich insbesondere mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Januar 1958).
Die Entscheidung vom 15. Januar 1958 beschäftigt sich mit dem Umfang des Grundrechts der Meinungsfreiheit und hebt dessen Bedeutung als „Grundlage jeder Freiheit überhaupt“ hervor (2018).